Arbeitslosengeld 2
Das Arbeitslosengeld 2 (auch: Arbeitslosengeld II bzw. ALG II) entstand im Jahre 2005 durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Da die Zusammenlegung durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt - besser bekannt als Hartz-IV-Gesetz - erfolgte, wird das ALG II auch als Hartz IV bezeichnet. Die Höhe des ALG II richtet sich nach der persönlichen Situation des Antragstellers. Es gibt einen Grundbetrag, der sogenannte Regelsatz, der für alle Antragsteller gleich ist. Dieser liegt derzeit bei 351,- Euro. Lebt neben dem Antragsteller noch eine weitere volljährige Person in der Bedarfsgemeinschaft, so bekommen beiden jeweils nur 90 Prozent des Regelsatzes. Nach § 20 SGB II sollen mit dem Regelsatz insbesondere Ausgaben für "Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung), Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben" abgedeckt werden. Für Kinder, die mit einem Hartz-IV-Empfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gibt es ebenfalls Regelsätze. Die Höhe hängt vom Alter der Kinder ab. Darüber hinaus gibt es je nach persönlicher Lebenssituation diverse Zuschläge. So gibt es Zuschüsse für Alleinerziehende, für werdende Mütter und für Behinderte. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II kann bei der Arbeitsagentur bzw. beim JobCenter gestellt werden.

