Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld ist eine sogenannte Lohnersatzleistung. Durch das Arbeitslosengeld soll dem Arbeitslosen eine angemessene Lebensführung ermöglicht werden. Das Arbeitslosengeld kann aus Steuermitteln oder in Form einer Versicherungsleistung erbracht werden. In Deutschland zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen bestimmten Prozentsatz vom Bruttolohn in die Arbeitslosenversicherung ein. Seit der Einführung von Hartz IV im Jahre 2005 wird zwischen dem Arbeitslosengeld I und dem Arbeitslosengeld II unterschieden. Das Arbeitslosengeld I steht für das Arbeitslosengeld, das auch vor Einführung der Hartz-Reformen so bezeichnet wurde. Das Arbeitslosengeld II (ALG II) entstand durch die Zusammenlegung der früheren Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe. Da diese Zusammenlegung durch die vierte Stufe der Hartz-Reformen vollzogen wurde, wird das ALG II auch als Hartz IV bezeichnet. Der Antrag auf Arbeitslosengeld ist bei den Arbeitsagenturen bzw. JobCentern zu stellen.

