Arbeitslosenhilfe
Die Arbeitslosenhilfe wurde in Deutschland bis zum Jahr 2004 gewährt. Es handelte sich bei der Arbeitslosenhilfe um eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB). Im Rahmen der Hartz-IV-Reformen im Jahr 2005 wurde die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld 2 zusammengelegt. Seit dem wird die Arbeitslosenhilfe in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr gewährt. Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hatte jeder, der arbeitslos war und ein Jahr vor der Beantragung der Arbeitslosenhilfe mindestens an einem Tag das Arbeitslosengeld bezogen hatte. Die Höhe der Arbeitslosenhilfe betrug zuletzt zwischen 53 und 57 Prozent des Arbeitsentgeltes, das in der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Anspruches durchschnittlich erzielt wurde. Die Leistung wurde für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt, danach wurden die Voraussetzung für eine erneute Bewilligung geprüft. Bezieher von Arbeitslosenhilfe durften bis zu 165,- Euro pro Monat dazuverdienen. Darüber hinaus verdientes Geld wurde von der bewilligten Leistung abgezogen.

