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Arbeitsrechtsschutz

Das Arbeitsrecht regelt, zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, die rechtliche Beziehung. Trotzdem kommt es oft zu Rechtsstreitigkeiten, weil jede der beiden Parteien ihre eigenen Interessen verfolgt. Oftmals sind die Streitigkeiten nicht so leicht beizulegen und endet vor dem Arbeitsgericht.

Mit der Arbeitsrechtsschutz - Versicherung, die jeder Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige abschließen kann, werden die Kosten, die ein Rechtstreit mit sich bringt, gedeckt. Bevor allerdings ein Rechtsanwalt mit der Klärung eines Rechtsstreites beauftragt wird, muss bei der Arbeitsrechtsschutz - Versicherung, die Bestätigung zur Kostenübernahme eingeholt werden. Bis auf den eventuell vereinbarten Selbstbehalt, übernimmt die Arbeitsrechtsschutz - Versicherung alle anfallenden Kosten.

Oftmals handelt es sich bei den Versicherungsfällen um nicht korrekt ausgestellte Arbeitszeugnisse, Kündigungen, Abmahnungen oder die verweigerte Bezahlung vom Gehalt usw. Alle Fälle, die mit dem Arbeitsrecht zusammenhängen, werden von der Arbeitsrechtsschutz – Versicherung übernommen.

Die Arbeitsrechtsschutz – Versicherung bezahlt die Vergütung des Rechtsanwalts, die Kosten des Sachverständigen oder der Zeugen und die Gerichtsgebühren.