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Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Die private Arbeitsunfähigkeitsversicherung, wird oft im Zusammenhang mit einer Finanzierung abgeschlossen. Durch die private Arbeitsunfähigkeitsversicherung, soll vermieden werden, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, wenn er arbeitsunfähig wird. Bei ärztlich nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit, bezahlt die Arbeitsunfähigkeit die Restschuld aus einem Kredit.

Eine weitere Art der Arbeitsunfähigkeitsversicherung, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Da es vom Staat keine Berufsunfähigkeitsrente, für ab 1961 geborene mehr gibt, muss sich jeder selbst gegen die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit absichern. Wer seinen Beruf wegen einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird auf einen anderen Beruf verwiesen. Erst wenn die Erwerbsunfähigkeit eintritt und die in der gesetzlichen Rentenversicherung, versicherte Person keine Tätigkeit mehr ausüben kann, wird die Erwerbsunfähigkeitsrente bezahlt.

Mit einer privaten Arbeitsunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung, kann man vorsorgen, denn diese Versicherung bezahlt bei Berufsunfähigkeit monatlich eine Berufsunfähigkeitsrente. Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung, muss aber unbedingt darauf geachtet werden, dass die Versicherungsgesellschaft, auf den abstrakten Verweis verzichtet. Wenn der abstrakte Verweis Bestandteil einer Berufsunfähigkeitversicherung ist, kann jede Versicherungsgesellschaft, den Berufsunfähigen, auf einen anderen Beruf verweisen.