Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag bzw. Anstellungsvertrag, regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im großen und ganzen, ist der Arbeitsvertrag gekennzeichnet von der Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift im Arbeitsvertrag die vertraglich festgelegte Leistung zu erbringen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, ebenfalls mit seiner Unterschrift, die erbrachte Arbeitsleistung zu vergüten. Die Höhe der Vergütung bzw. des Einkommens, wird im Vertrag, evtl. unter der Berücksichtigung von einem Tarif, festgelegt.
Im Arbeitsvertrag wird meistens keine bestimmte Dauer des Arbeitsverhältnisses festgelegt, es wird allerdings eine Probezeit vereinbart. Nur sehr selten wird ein Arbeitsvertrag ohne Probezeit ausgestellt. Meistens wird im Arbeitsvertrag der Urlaubsanspruch festgelegt, dieser ergibt sich aber allerdings nicht aus dem Arbeitsvertrag, sondern aus einem Tarifvertrag oder aus den arbeitsrechtlichen Gesetzen.
Viele Punkte im Arbeitsvertrag, können weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer beeinflusst werden, da sie aus den arbeitsrechtlichen Gesetzen hervorgehen.
Für den Arbeitgeber besteht durch den Arbeitsvertrag die Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer, so müssen zum Beispiel alle Arbeitnehmer gleich behandelt werden.

