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Autoversicherung

Eine Autoversicherung, muss jeder abschließen, der ein Auto anmelden will. Bei der Zulassungsstelle wird die Deckungskarte einer Autoversicherung verlangt, ohne die eine Zulassung nicht möglich ist. Die Versicherung fürs Auto ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kfz- Haftpflicht muss jeder Autobesitzer vorweisen können, denn sie übernimmt die Kosten für alle Schäden, die durch einen vom Kfz – Halter verursachten Unfall, am Auto des Unfallgegners entstehen. Sollte es durch einen Unfall zu Personenschäden kommen, übernimmt die Kfz- Haftpflichtversicherung alle Kosten, die durch die Behandlung entstehen.
Bei schweren Verletzungen mit bleibenden Schäden, die unter Umständen auch die Erwerbsunfähigkeit zur Folge haben, wird den Geschädigten eine monatliche Rente, als Ausgleich für das entgangene Einkommen aus der Beruftätigkeit bezahlt.

Diese Kosten, müsste der Kfz- Halter ohne die Versicherung fürs Auto selbst tragen. Um das zu vermeiden und den Kfz-Halter vor den finanziellen Folgen eines Unfalls zu bewahren, ist die Kfz- Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.

Der Versicherungsschutz der Autoversicherung, kann durch Teilkasko oder Kasko, erweitert werden. Der Beitrag für die Teilkasko oder Kaskoversicherung ist zwar höher als der einer Kfz-Haftpflicht, es werden aber auch Schäden am eigenen Auto übernommen.