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Basisrente

Die Basisrente, wird umgangssprachlich auch Rürup – Rente, nach dem Ökonomen Bert Rürup, genannt. Es handelt sich dabei um eine staatlich geförderte, Private Rentenversicherung. Die Staatliche Förderung erhalten die Sparer in Form von Steuervorteilen, wenn sie die Beiträge bei der Einkommenssteuer, als Sonderausgaben geltend machen. Es werden allerdings nur Beiträge bis zum gesetzlichen Höchstbetrag, geltend gemacht werden. Für Beiträge, die diese Grenz überschreiten, gibt es keine staatliche Förderung.

Um die staatliche Förderung zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt werden. Der Vertrag für die Basisrente, darf nur eine Rentenzahlung vorsehen. Diese Rente wird ab der Vollendung des 60. Lebensjahres, lebenslang, jeden Monat an den Versicherten ausbezahlt. Eine weitere wichtige Klausel im Versicherungsvertrag, ist dass der Anspruch aus dem Vertrag nicht vererbbar, nicht veräußerbar und nicht beleihbar ist. Ohne diese Klauseln, bekommen die Sparer keine staatliche Förderung.

In der Auszahlungsphase, wird die Basisrente zu einem bestimmten Prozentsatz besteuert. Im Jahr 2008, müssen 56% der Basisrente versteuert werden. Bis zum Jahr 2040 steigt der zu versteuernde Anteil bis auf 100%.

Interessant ist die Basisrente vor allem für Selbstständige, mit einer hohen steuerlichen Belastung. Sie profitieren am meisten von den steuerlichen Vorteilen während der Ansparphase. Außerdem ist es die einzige Möglichkeit für Selbstständige, den Vorteil der staatlichen Förderung, für die private Rentenversicherung, zu nutzen.