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Berufsunfähigkeitsrente

Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, steht einem Berufsunfähigen zu, der in der gesetzlichen Unfallversicherung, versichert ist. Jeder Berufstätige, muss von seinem Arbeitgeber, bei der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft, versichert werden. Wenn es durch einen Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit zur Berufsunfähigkeit kommt, bezahlt die jeweilige Berufsgenossenschaft, die monatliche Berufsunfähigkeitsrente.

Bevor die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente allerdings eine Rente bezahlt, wird alles unternommen, um den Versicherten wieder sozial und beruflich zu rehabilitieren. Wird die Gesundheit wieder so weit hergestellt, dass der Versicherte wieder am Berufsleben teilhaben kann, wird keine Berufsunfähigkeitsrente bezahlt.

Da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente nur noch für Arbeitnehmer, die vor 1961 geboren wurden, bezahlt wird, sollte man zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die private und gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, sollten zusammen mindesten die Höhe von einem Monatsgehalt erreichen. Nur so ist gewährleistet, dass der Versicherte bei Berufsunfähigkeit, seinen gewohnten Lebensstandart halten kann und keine finanziellen Probleme hat.

Für nach dem 01.01.1961 geborene, ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, besonders wichtig, da sie nur noch Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, die bei weitem nicht ausreicht um den gewohnten Lebenstandart zu halten.