Besteuerung Rente
Die Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wird beim Rentenbezug, für den Ertragsanteil, vorgenommen. Die gesetzliche Rente wird nach dem Einkommenssteuerrecht, als sonstige Einkünfte versteuert.
Da die Besteuerung der Rente aber nur für den Ertragsanteil vorgenommen wird, müssen die wenigsten Rentner Steuern bezahlen. Ein Arbeitnehmer, der ab 65 Jahren die Altersrente bezieht, muss von seiner Bruttorente den Ertragsanteil von 27%, versteuern. Wer die Altersrente bereits mit 60 Jahren in Anspruch nimmt, hat zur Zeit einen Ertragsanteil von 32% zu versteuern.
Von dem Ertragsanteil, werden allerdings noch Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben usw. abgesetzt und nur der verbleibende Rest vom Ertragsanteil, unterliegt der Besteuerung. Zu den abzugsfähigen Kosten, gehören unter anderem auch haushaltsnahe Dienstleistungen und außergewöhnliche Belastungen, die den Ertragsanteil nochmals reduzieren.
Der Ertragsanteil, wird vor dem Abzug der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, aus der Bruttorente ermittelt.
Der ermittelte Ertragsanteil, richtet sich immer nach dem Alter des Renteneintritts und bleibt bestehen, solange Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgen

