Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge, bildet die Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung und ist eine der drei Säulen, der Altersvorsorge. Es gibt fünf verschiedene Durchführungswege, die Direktversicherung, die Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktzusage und die Unterstützungskasse.
Die Betriebliche Altersvorsorge, wird vom Staat durch Steuer- und Sozialabgabenbefreiung in der Ansparphase gefördert. Aus der betrieblichen Altersvorsorge, erhält der versicherte Arbeitnehmer beim Eintritt in den Ruhestand eine lebenslange monatliche Rente. Jeder Arbeitnehmer, hat Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, die der Arbeitgeber für ihn auf Wunsch abschließen muss.
Die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze von Steuern und Sozialabgaben befreit. Der Beitrag wird vom Bruttogehalt des jeweiligen Arbeitnehmers abgezogen und vom Arbeitgeber an die Pensionskasse, Direktversicherung usw. abgeführt. Durch den Beitragsabzug vom Bruttoeinkommen, reduziert sich dieses und es werden weniger Steuern und Sozialabgaben, abgezogen. Für den Arbeitnehmer, hat diese Form der Beitragzahlung den Vorteil, dass er die Steuern und Sozialabgaben in der Zeit spart, in der das Einkommen hoch ist. Im Ruhestand, findet dann die nachgelagerte Besteuerung der Rente, zu dem im Ruhestand geringeren Steuersatz, statt.

