Betriebsausgaben
Betriebsausgaben, sind alle Ausgaben, die einem Betrieb zugeordnet werden und den Gewinn reduzieren. Die Ausgaben, müssen mit dem Betrieb in Zusammenhang stehen und dem Betrieb dienen. Wie hoch die Betriebsausgaben sind, ist dem Unternehmer selbst überlassen, die Betriebsausgaben müssen auch nicht zwingend notwendig oder zweckmäßig sein um als Betriebsausgaben anerkannt zu werden.
Betriebsausgaben sind zum Beispiel Dienstreisen zu denen die Reisekosten, Übernachtungskosten sowie die Mehrausgaben für Verpflegung zählen. Diese Ausgaben sind nur bis zu einer bestimmten Höhe bzw. Summe abzugsfähig. Die Betriebsausgaben, bestehen aber auch aus Arbeitsmaterial und Arbeitsgeräten die zur Erzielung von Gewinnen, angeschafft werden.
Alle Betriebsausgaben müssen anhand von Belegen nachgewiesen werden, wenn dies nicht möglich ist, werden die Betriebsausgaben vom Finanzamt nicht anerkannt. Das Finanzamt kann außerdem verlangen, dass der Steuerpflichtige Betrieb, den Empfänger der Betriebsausgaben benennt. Durch die Betriebsausgaben, wird die Steuerlast von einem Betrieb bzw. Unternehmen, gesenkt. Um das zu erreichen, ziehen viel Betriebe ihre Anschaffungen vor, wenn zu erkennen ist, dass eine hohe Steuerforderung vom Finanzamt, zu erwarten ist.

