Betriebsrente
Die Betriebsrente wird vom Staat gefördert und ist dadurch nicht nur für die Arbeitnehmer, sondern auch für die Arbeitgeber attraktiv. Die betriebliche Rente, wird vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen, dabei kann der Arbeitgeber die Versicherungsgesellschaft bestimmen. Auf den Abschluss einer Betriebsrente, hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch, den der Arbeitgeber nicht verweigern darf. Um die Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten, wird die Betriebsrente meistens bei einer Versicherung abgeschlossen. Dabei handelt es sich oft um einen Kollektivvertrag, der höher vergütet wird.
Bei der Betriebsrente handelt es sich meistens um eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Die Beiträge für die betriebliche Rente, zieht der Arbeitgeber vom Bruttogehalt der Arbeitnehmer ab und leitet sie an die Versicherungsgesellschaft weiter. Durch den Abzug vom Bruttolohn, werden weniger Steuern und Sozialabgaben abgezogen und dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen. Die Beiträge werden bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze durch die Steuern- und Sozialabgabenbefreiung gefördert.
Beim Eintritt in den Ruhestand wird die betriebliche Rente monatlich ausbezahlt und muss nachgelagert versteuert werden. Da der persönliche Steuersatz im Ruhestand niedriger ist, als zur Zeit der Berufstätigkeit, zieht der Empfänger der Betriebsrente daraus erneut einen steuerlichen Vorteil.

