Bewerbungskosten
Die Erstattung der Bewerbungskosten, erfolgt entweder durch das Arbeitsamt oder durch das Finanzamt. Vom Arbeitsamt, bekommt jeder Arbeitslose oder arbeitssuchend gemeldete einen bestimmten, festen Betrag für jede Bewerbung, die nachweislich verschickt wurde.
Pro Bewerbung bezahlt die Agentur für Arbeit 5 Euro, bis zu einem maximalen Betrag von 260 Euro im Jahr.
Bei der Einkommenssteuererklärung, können die Bewerbungskosten unter Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Oft wird vom Finanzamt eine Pauschale akzeptiert, der Steuerpflichtige hat allerdings keinen Rechtsanspruch darauf. Um die Steuererstattung nicht zu verlieren, sollten alle Belege, die das Finanzamt zur Erstattung der Bewerbungskosten benötigt, der Einkommenssteuererklärung beigelegt werden.
Die Aufwendungen für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz bestehen aus den Kosten für Briefpapier und –Umschläge, Passbildern, Kopien, Präsentationsmappen und sonstigen Kosten. Arbeitssuchende, die zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, können die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch eventuell Übernachtungskosten und den Mehraufwand für Verpflegung, als Werbungskosten absetzen.
Die Erstattung der Bewerbungskosten erfolgt über die Einkommenssteuererklärung, die einmal im Jahr für das Finanzamt erstellt wird.

