BGB
Hinter der Abkürzung BGB steht das Bürgerliche Gesetzbuch. In diesem Regelwerk befinden sich die zentralen Vorschriften für das deutsche Privatrecht. Das BGB ist am 1. Januar 1900 in Kraft getreten und wurde bis heute mehrmals modifiziert, grundlegend zuletzt durch die Schuldrechtsreform im Jahre 2002. Das BGB gliedert sich in einen Allgemeinen Teil (AT) und einen Besonderen Teil (BT). Im Allgemeinen Teil finden sich allgemeine Vorschriften, die für alle Arten von Rechtsgeschäften gelten, z.B. das Verbot des Insichgeschäfts des Paragraphen 181 BGB. Der Besondere Teil enthält Vorschriften für einzelne Schuldverhältnisse wie den Kaufvertrag, den Mietvertrag, die Schenkung, den Darlehensvertrag oder den Arbeitsvertrag, der hier Dienstvertrag heißt. Beim Dienstvertrag ist der Paragraph 616 BGB eine vielgesuchte Vorschrift, die sich mit der Vergütung bei vorübergehender Verhinderung beschäftigt. Darüber hinaus enthält das BGB die zentralen Vorschriften zum Sachenrecht, zum Familienrecht und zum Erbrecht.

