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Bruttogehalt

Als Bruttogehalt, wird das Einkommen aus einer beruflichen Tätigkeit, vor Abzug von Steuern und Versicherungen, bezeichnet. Die gesetzlichen Abzüge, werden von jedem Bruttogehalt abgezogen und die Summe, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer überweist, ist das Nettogehalt.

Zu den gesetzlichen Abgaben, gehören die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Außerdem werden vom Lohn noch die Beiträge zur Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung vom Bruttogehalt abgezogen.

Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von der Lohnsteuerklasse, für den Solidaritätszuschlag werden 5,5% abgezogen und für die Kirchensteuer 9% oder 10%, je nach Bundesland.
Die Beiträge zu den Versicherungen, werden zur Hälfte vom Arbeitgeber bezahlt, die andere Hälfte wird dem Arbeitnehmer vom Bruttolohn abgezogen. Abgezogen wird die Hälfte von 19,9% der Rentenversicherung, 3,3% der Arbeitslosenversicherung, 1,95% der Pflegeversicherung sowie die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung. Die Beitragssätze der verschiedenen Krankenversicherungen sind unterschiedlich und liegen etwa zwischen 12,5% und 15,5%.

Die gesetzlichen Abzüge vom Bruttogehalt, werden vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt, die Rentenversicherung usw. abgeführt.