A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Bruttolohn Sozialabgaben

Die Sozialabgaben, sind neben den Steuern ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und müssen von jedem Arbeitnehmer bezahlt werden. Die Steuern werden vom Bruttoeinkommen abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet. Nachdem die Steuern abgezogen wurden, werden die Sozialabgaben vom Gehalt abgezogen.

Zu den Sozialversicherungen gehören die Gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge für die Sozialabgaben, muss der Arbeitnehmer nicht alleine bezahlen, denn der Arbeitgeber beteiligt sich mit der Hälfte. Es wird also die Hälfte von 19,9% für die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen sowie je die Hälfte von 1,95% für die Pflegeversicherung und von 3,3% für die Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer über 23 Jahre, die kinderlos sind, bezahlen zusätzlich einen Beitrag von 0,25% für die Pflegeversicherung.

Die Krankenversicherung, kann bis jetzt noch vom Arbeitnehmer frei gewählt werden. Der Beitrag für die Krankenversicherung, richtet sich nach dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse und wird ebenfalls vom Arbeitgeber zur Hälfte bezahlt. Außerdem bezahlt der Arbeitgeber noch den Aufschlag von 0,9% aus seiner eigenen Tasche.

Wie hoch die Sozialabgaben genau sind, hängt immer vom Bruttolohn der einzelnen Arbeitnehmer und den weiteren, genannten Faktoren ab.