Bruttolohn
Mit dem Bruttolohn wird die Summe aus dem Nettolohn den Sozialabgaben und den Steuern bezeichnet. Zu den Sozialabgaben werden sowohl die Beiträge des Arbeitgebers zur Sozialversicherung als auch die Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung gezählt. Hierzu gehören die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Die Steuern werden nur vom Arbeitnehmer gezahlt. Hierzu zählen die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag.

