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Dividende

Die Dividende, ist ein Teil vom Gewinn einer Aktiengesellschaft, der an die Besitzer von Aktien ausgeschüttet wird.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat, schlagen eine bestimmte Dividendenhöhe sowie den Auszahlungszeitpunkt vor. In der Hauptversammlung wird endgültig darüber entschieden wie viel Dividende ausbezahlt wird und wann die Auszahlung erfolgen soll. In der Regel wird die Dividende einmal im Jahr, an die Aktionäre, ausgeschüttet.

Wenn ein Unternehmen zum Beispiel eine große Investition plant, kann es auf die Ausschüttung der Dividende verzichten oder diese durch eine Sachdividende ersetzen. Wie hoch die Dividende für die Aktionäre ist, hängt davon ab wie viel Anteile er an dem Unternehmen besitzt.

Die Dividende gehört zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen, für die 20% Kapitalertragssteuer bezahlt werden muss. Außerdem, muss für die erhaltene Dividende, der Solidaritätszuschlag von 5,5% bezahlt, werden. Wenn der Anleger keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, werden diese Beträge von der Dividende einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Da die Dividenden zum Einkommen gehören, unterliegen sie der Einkommenssteuer und werden mit dem persönlichen Steuersatz, versteuert. Sie werden allerdings nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert und nur die Hälfte der Dividende wird versteuert.

Nachdem die Steuerschuld aus der Einkommenssteuer berechnet ist, wird die bereits bezahlte Vorsteuer(Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag), damit verrechnet.