Effektiver Jahreszins
Mit dem effektiven Jahreszins werden die Kosten eines Kredites pro Jahr angegeben. Im Gegensatz zum nominalen Jahreszins enthält der effektive Jahreszins alle Kosten inklusive Bearbeitungsgebühren, die für den Kreditnehmer bei der Kreditrückzahlung anfallen. Wird bei einem Kredit der Abschluss einer Restschuldversicherung vom Kreditgeber vorausgesetzt, so müssen die Kosten für die Restschuldversicherung ebenfalls in den effektiven Jahreszins einfließen. Bei einem Ratenkredit, bei dem sich der Zinssatz über die Laufzeit nicht ändert, spricht man nur vom effektiven Jahreszins. Bei Krediten, bei denen die Zinshöhe variabel ist, wird vom anfänglichen effektiven Jahreszins gesprochen. Insbesondere bei Verbraucherdarlehensverträgen ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der effektive Jahreszins angegeben werden muss (§ 492 BGB). Die Berechnung des effektiven und des anfänglichen effektiven Jahreszinses richtet sich nach § 6 der Verordnung zur Regelung der Preisangaben (PAngV). Mit der Pflicht zur Angabe und der einheitlichen Vorgabe der Berechnung des effektiven Jahreszinses sollen die Vergleichbarkeit von Kreditangeboten von verschiedenen Anbietern sichergestellt werden.

