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Eidesstattliche Versicherung

Viele Menschen, kennen die Eidesstattliche Versicherung noch unter der früheren Bezeichnung, dem Offenbarungseid.
Die Eidesstattliche Versicherung muss von Personen abgegeben werden, die Schulden haben und diese nicht bezahlen können oder wollen. Bei der Eidesstattlichen Versicherung handelt es sich um eine schriftliche Erklärung, die einem Gerichtsvollzieher übergeben wird. Darin sind alle Vermögenswerte, die Gehaltsnachweise und die Bankverbindung aufgeführt.
Zu den Vermögenswerten zählen neben Schmuck, Antiquitäten und teuren High Tech Anlagen auch Lebensversicherungen, Geldanlagen usw.

Zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, wird man meistens vom Amtsgericht vorgeladen. Danach wird man drei Jahre lang im Schuldverzeichnis des Amtgerichtes geführt. In dieser Zeit werden die Forderungen der Gläubiger, aus den Vermögenswerten beglichen. So kann es zum Beispiel sein, dass man zum Verkauf des Schmuckes oder zum auflösen der Lebensversicherung gezwungen ist, um die Schulden zu begleichen.

Wer die Eidesstattliche Versicherung umgehen möchte, kann sich rechtzeitig an eine Schuldnerberatung wenden und dort um Hilfe bitten. Mit einem Beratungshilfeschein, kann man sich auch von einem Anwalt beraten lassen.
Wer glaubwürdig nachweisen kann, dass er innerhalb von sechs Monaten die Schulden zurück bezahlt, kann die Eidesstattliche Versicherung ebenfalls verhindern. Die Rückzahlung der Schulden, erfolgt über den Gerichtsvollzieher, der das Geld an den Gläubiger weiterleitet.