Eigenanteil
Jeder volljährige berufstätige, muss in der gesetzlichen Krankenkasse, verschiedene Eigenanteile, bezahlen.
Beim Beitrag bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte, die andere Hälfte ist der Eigenanteil des Arbeitnehmers. Ausgenommen davon sind Personen, die eine Geringfügige Beschäftigung ausüben. Die Höhe des Beitrages wird nach dem Einkommen berechnet. Die Beitragssätze der verschiedenen Krankenkassen sind sehr unterschiedlich. Es gibt Krankenkassen bei denen man sich zu einem Beitragssatz von 12,8% versichern kann, andere Krankenkassen verlangen einen Beitragssatz von zum Beispiel 14,8%. Die Krankenkasse wird vom Arbeitnehmer gewählt, und somit wählt er auch die Höhe des Beitragssatzes.
Ein weiterer Eigenanteil, ist die Zuzahlung bei Arzneimitteln. Wer vom Arzt ein Rezept ausgestellt bekommt, muss einen bestimmten Eigenanteil selbst bezahlen. Die Praxisgebühr von 10 Euro die jeder, der den Arzt aufsucht, einmal im Quartal bezahlen muss, ist ebenfalls ein Eigenanteil.
Weitere Eigenanteile sind zu bezahlen bei Krankengymnastik, Krankentransport, Orthopädischen Hilfsmitteln, Krankenhausaufenthalt, Kur- oder Reha- Maßnahmen und beim Zahnersatz. Der Patient, muss in der gesetzlichen Krankenkasse, für fast jede medizinische Maßnahme, einen Eigenanteil bezahlen. Am stärksten Loch in die Haushaltskasse der Versicherten, reißt allerdings der Eigenanteil beim Zahnersatz.
Jeder Versicherte muss allerdings nur zwei Prozent von seinem Einkommen, für medizinische Maßnahmen selbst aufbringen. Deshalb sollten alle Belege für Arzneimittel, Krankengymnastik usw. gesammelt werden. Am Jahresende, kann man dann eventuell eine Rückerstattung von der Krankenkasse bekommen

