Eigenheimzulage
Durch die Eigenheimzulage wurden Bauherren bei ihrem Bauvorhaben vom Staat mit finanziellen Mitteln gefördert. Mit der Eigenheimzulage sollte die Eigentumsquote, der Anteil der selbstgenutzten Wohnimmobilien, gesteigert werden. Die Eigenheimzulage wurde durch das Eigenheimzulagengesetz geregelt. Die Höhe der Förderung wurde seit Inkrafttreten des Gesetzes mehrmals geändert. Die Förderdauer betrug acht Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums bekamen Bauherren nach der zuletzt gültigen Fassung des Eigenheimzulagengesetzes 1 Prozent der Anschaffungskosten bzw. der Herstellungskosten der Immobilie, maximal 1.250,- Euro pro Förderjahr. Für kindergeldberechtigte Kinder wurde eine Kinderzulage gezahlt. Diese betrug zuletzt 800,- Euro pro Kind. Seit dem 1. Januar 2006 wird die Eigenheimzulage nicht mehr bewilligt. Wer den Antrag auf Eigenheimzulage noch vor dem 1. Januar 2006 gestellt hat, bekommt die Eigenheimzulage jedoch noch über den kompletten Förderungszeitraum (längstens bis 2013) ausbezahlt. Seit 2008 gibt es eine neue Form der staatlich geförderten Baufinanzierung: der sogenannte Wohn-Riester. Hinter dem Wohn-Riester verbirgt sich lediglich die Möglichkeit, Guthaben aus den für die private Altersvorsorge geförderten Verträgen zur Riester-Rente zum Bau oder zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie zu verwenden.

