A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Einkommensteuer

Die Lohnsteuer, Kapitalertragssteuer, Aufsichtsratssteuer sowie die Bauabzugssteuer, sind in der Bezeichnung Einkommenssteuer, zusammengefasst. Die Lohnsteuer, wird von jedem steuerpflichtigen Einkommen aus beruflichen Tätigkeiten vom Bruttogehalt abgezogen. Jede Person, hat einen persönlichen Steuersatz, der von der Höhe des Einkommens abhängig ist. Der Eingangssteuersatz für die Einkommenssteuer liegt bei 15%, der höchste Steuersatz wird Spitzensteuersatz genannt und beträgt 42%. Seit 2006 gibt es allerdings noch die Reichensteuer, deren Steuersatz 45% beträgt und allen Personen, mit einem Einkommen über 250.000 Euro für ledige bzw. 500.000 Euro für verheiratete, als Einkommenssteuer angerechnet wird.

Die Rechtsgrundlage für die Einkommensteuer, bildet das Einkommenssteuergesetz. Da vom Bruttogehalt noch Freibeträge abgezogen werden, wie zum Beispiel die Arbeitnehmerpauschale, ist das zu versteuernde Einkommen geringer als das Bruttoeinkommen. Das zu versteuernde Einkommen, ist die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer.

Personen, die als Grenzgänger, in Deutschland ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen, ihren Wohnsitz aber im Ausland haben, müssen ebenfalls in Deutschland für ihr Gehalt, Einkommensteuer bezahlen.


Von der Einkommenssteuer, finanziert der Staat öffentliche Leistungen. Dazu gehören neben der Erhaltung der Infrastruktur, das Bildungswesen, die soziale Absicherung, die innere sowie die äußere Sicherheit usw.