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Einlagensicherungsfonds

Um die Geldanlagen der Kunden zu schützen, nutzen die Banken den Einlagensicherungsfonds, als Sicherungssystem. Alle Banken, die dem Einlagensicherungsfonds angehören, bezahlen jedes Jahr, freiwillig einen bestimmten Betrag, der vom Unsatz und der Bonität des jeweiligen Unternehmens abhängig ist.

Durch den Einlagensicherungsfonds, werden die Guthaben von allen Bankkunden, egal ob Privatkunden oder Wirtschaftskunden vor Verlust, im Falle von Insolvenz, geschützt. Sollte eine Bank, die regelmäßig ihre freiwilligen Beiträge, in den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken bezahlt, zahlungsunfähig werden und Insolvenz anmelden, bekommen die Kunden ihr Geld aus dem Einlagensicherungsfonds. Wertpapiere, Zertifikate, Genussrechte usw. sind durch den Einlagensicherungsfonds nicht vor Verlust geschützt.

Die Banken, müssen den Kunden noch vor der Kontoeröffnung sagen, ob sie dem Einlagensicherungsfonds angehören. Beim Bundesverband deutscher Banken, können sich die Kunden diese Information online, selbst einholen. Das Wissen um den Einlagensicherungsfonds, gibt den Kunden das Gefühl der Sicherheit und Vertrauen zu der jeweiligen Bank.

Neben dem Einlagensicherungsfonds bei Banken, gibt es noch die gesetzlich vorgeschriebene Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, der alle Banken angehören. Wenn es bei einer Bank, zur Insolvenz kommt, die nicht Mitglied des freiwilligen Einlagensicherungsfonds ist, wird den Kunden nur die gesetzliche Entschädigung, aus der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, bezahlt.