Elterngeld
Das Elterngeld stellt eine Lohnersatzleistung für Eltern dar, die sich um die Erziehung ihres Kindes kümmern. Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt und hat das Erziehungsgeld abgelöst. Anders als das Erziehungsgeld richtet sich die Höhe des Elterngeldes nach dem letzten Nettoeinkommen. Das Elterngeld wird nur befristet für maximal 12 Monate gezahlt. Wenn sich beide Elternteile um die Erziehung des Kindes kümmern und dafür ihren Beruf übergangsweise nicht ausüben, verlängert sich der Zeitraum auf 14 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums können sich die Eltern den Zeitraum für die Elternzeit frei aufteilen, wobei jedoch jeder mindestens zwei Monate nehmen muss. Die Berechnung des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes bzw. vor dem Zeitpunkt, zu dem die Elternzeit genommen wird. Von dem so ermittelten durchschnittlichen Monatsgehalt bekommt der jeweilige Elternteil 67 Prozent pro Monat. Bei Selbstständigen wird das Einkommen, welches sich aus ihrem Steuerbescheid ergibt, zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Die Mindesthöhe des Elterngeldes beträgt 300,- Euro, maximal werden 1.800,- Euro monatlich gezahlt. Bei Mehrlingsgeburten wird ein Zuschlag von 300,- Euro pro weiterem Kind gezahlt. Der Antrag auf Elterngeld kann bei den Jugendämtern gestellt werden.

