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Elternzeit

Die Elternzeit, ermöglicht es einem Elternteil, nach der Geburt des Kindes zu Hause zu bleiben um das Kind zu betreuen. Der Mutterschutz, beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen nach der Geburt eines Kindes. Im Anschluss an den Mutterschutz, kann die Elternzeit von maximal drei Jahren genommen werden. Bis 12 Monate nach der Geburt, bekommen die Eltern das Elterngeld. Für die restlichen zwei Jahre, haben sie Anspruch auf unbezahlten Urlaub.

Das Elterngeld wird, anstatt dem früheren Erziehungsgeld bezahlt. Die Höhe vom Elterngeld, richtet sich nach dem Einkommen des Antragstellers. Frauen oder Männer, die zum Beginn der Elternzeit nicht Berufstätig waren, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro, als Elterngeld.

Die Elternzeit, muss sieben Wochen vor Beginn, beim Arbeitgeber, schriftlich beantragt werden. Die Elternzeit, kann zwischen der Mutter und dem Vater aufgeteilt werden, so dass keiner zu lange dem Arbeitsplatz fern bleibt.
Es ist aber auch möglich, während der Elternzeit zwischen 15 und 30 Stunden in der Woche zu arbeiten.