Entgeltumwandlung
Als Entgeltumwandlung, wird die Staatliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge und der Vermögenswirksamen Leistungen bezeichnet. Der Arbeitnehmer, verzichtet auf einen Teil seines Bruttoeinkommens, das vom Arbeitgeber an die Betriebliche Altersvorsorge, in Form von Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds usw., weitergeleitet wird.
Durch den Abzug des Beitrages vom Bruttogehalt, verringert sich dieses und es müssen weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Das Nettoeinkommen verringert sich nur um einen bestimmten Teil des Beitrags. Durch diese Entgeltumwandlung, wird allen Arbeitnehmern die Möglichkeit geboten, bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze, in eine betriebliche Altervorsorge zu investieren und von der Steuer und Sozialabgabenbefreiung zu profitieren.
Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf die betriebliche Altersvorsorge, dieses Recht darf ihm der Arbeitgeber nicht verweigern. Der Arbeitgeber darf allerdings bestimmen bei welcher Versicherungsgesellschaft die betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen wird, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.
Da die gesetzlichen Rentenkassen leer sind, und die Renten immer geringer werden, so dass sie in ein paar Jahren nur noch eine Grundversorgung darstellen, bietet der Staat mit der Entgeltumwandlung, jedem Arbeitnehmer die Möglichkeit, selbst für den Ruhestand vorzusorgen und mit der Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge, die gesetzliche Rente aufzustocken.

