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Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer wird fällig, wenn ein Erbe vom Verstorbenen dessen Nachlass vermacht bekommt. Die Erbschaftssteuer fällt aber nur an, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Wie hoch die Freibeträge sind, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis des Erben zum Verstorbenen, dem sogenannten Erblasser ab. Bei nahen Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder) sind die Freibeträge am höchsten. Umso weiter das Verwandtschaftsverhältnis ist, umso geringer wird der Freibetrag. Vor der Ermittlung der Erbschaftsteuer werden vom Nachlass sämtliche Kosten abgezogen, die im Rahmen des Erbfalls enstanden sind (z.B. Kosten für Testamentsvollstrecker). Auf das, was dann noch übrig ist, wird dann Erbschaftssteuer fällig. Die Höhe der Steuer hängt sowohl vom Verwandtschaftsgrad als auch von der Höhe des zu versteuernden Erbes ab. Der niedrigste Steuersatz liegt bei 7 Prozent, der höchste bei 50 Prozent. Die Erbschaftssteuer ist in Deutschland im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) geregelt. Wie der Name schon sagt, gilt dieses Gesetz auch für Schenkungen. In Deutschland sind auch Schenkungen steuerpflichtig. Mit nur einigen Abweichungen gelten die Regelungen für die Erbschaftssteuer auch für Schenkungen.