Erziehungsgeld
Das Erziehungsgeld wurde bis 2007, für maximal zwei Jahre nach der Geburt eines Kindes bezahlt. Anspruch auf Erziehungsgeld, hatte der Elternteil, in der Regel die Mutter, der zu hause geblieben ist um das Kind zu betreuen. Für das Erziehungsgeld, das nach dem Einkommen berechnet wurde, musste ein Antrag gestellt werden. Dazu wurde die Geburtsurkunde des Kindes und der Verdienstnachweis des Arbeitgebers benötigt. Das Erziehungsgeld betrug 300 Euro im Monat. Es wurde für ein Jahr bezahlt und konnte danach erneut beantragt werden. Eltern die ein hohes Einkommen hatten, bekamen kein Erziehungsgeld.
In den ersten sechs Monaten, durfte das Einkommen der Eltern, 30.000 Euro nicht überschreiten, ab dem siebten Monat wurde die Einkommensgrenze auf 16.500 Euro reduziert.
Das Erziehungsgeld, wurde ab dem Jahr 2007, durch das Elterngeld ersetzt, das für höchstens 14 Monate bezahlt wird. Der Mindestbetrag für nicht Berufstätige beträgt 300 Euro im Monat. Bei berufstätigen Eltern wird das Gehalt des Elternteils der zu Hause bleibt, als Basis für die Berechnung des Elterngeldes genommen.

