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Fahrtkosten

Jeder Arbeitnehmer, kann seine Fahrtkosten, die ihm auf dem Weg zu seinem Arbeitgeber entstehen, bei der Steuererklärung geltend machen. Die Erstattung der Fahrtkosten, durch die Steuer ist allerdings erst ab dem 21. Kilometer möglich.

Für einen PKW, werden 30 Cent erstattet. Bei einem Motorrad oder Motorroller, werden 13 Cent vergütet. Wer mit dem Moped oder dem Mofa zur Arbeit fährt, bekommt 8 Cent und wer das Fahrrad benutzt erhält 5 Cent.

In der Steuererklärung, muss man angeben mit welchem Fahrzeug man zur Arbeit fährt. Der Arbeitgeber und die Arbeitsstätte mitsamt der Adresse und die Kilometer für eine einfache Fahrt zur Arbeit, müssen ebenfalls angegeben werden. Das Finanzamt, kann in etwa nachvollziehen, ob die angegebenen Kilometer vom Wohnort des Arbeitnehmers zum Arbeitgeber stimmen. Sollte das nicht der Fall sein, muss vom Steuerpflichtigen ein Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Angaben erbracht werden, ansonsten wird die Kilometerzahl gekürzt.

Das Finanzamt darf allerdings keinen Arbeitnehmer zwingen einen kürzeren Weg zu fahren, wenn die Arbeitsstätte auf dem längeren Weg, zeitlich schneller zu erreichen ist.