Finanzamt
Das Finanzamt, ist eine Landesbehörde, die für die Verwaltung von Steuern zuständig ist. Bundesgesetzlich geregelte Steuern und Zölle, werden in der Regel nicht von den örtlichen Finanzämtern verwaltet.
Es gibt in jeder Stadt ein Finanzamt, es ist das sogenannte Wohnsitzfinanzamt. Für natürliche Personen, ist immer das örtliche Finanzamt zuständig. Es handelt sich dabei um das Finanzamt, in dessen Bezirk der jeweilige Steuerpflichtige, seinen festen Wohnsitz hat.
Wer mehrere Wohnsitze in Deutschland hat, ist der Wohnsitz, an dem sich der Steuerpflichtige am häufigsten aufhält, der maßgebende.
Jede steuerpflichtige Person, muss einmal im Jahr die Einkommenssteuererklärung abgeben. Wer diese selbst ausfüllt, hat sicherlich auch schon persönlich beim zuständigen Finanzamt vorgesprochen, um zum Beispiel die Steuererklärung abzugeben. Falls ein Steuerberater die Einkommenserklärung abgibt, hat man normalerweise mit dem Finanzamt keinen Kontakt.
Das Finanzamt ist für alle Arten von Steuern zuständig, das ist zum Beispiel die Gewerbesteuer, Kfz-Steuer, Kapitalertragssteuer, Grunderwerbssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer usw.
Wenn die Steuererklärungen der steuerpflichtigen Personen beim Finanzamt eingehen, müssen diese, anhand der beigefügten Belege kontrolliert werden. Die Daten, werden in den Computer eingegeben und an ein Rechenzentrum weitergeleitet.
Jede Person, die Fragen zu den verschiedenen Steuerarten oder zur Steuererklärung hat, kann sich damit an das Finanzamt wenden und bekommt die gewünschte Auskunft.

