Firmenwagen
Einen Firmenwagen, bekommen in der Regel nur Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind. Vor allem im Außendienst ist es üblich dass die Arbeitgeber den Arbeitnehmern einen Firmenwagen zur Verfügung stellen.
Wer der Geschäftsleitung eines Unternehmens angehört, bekommt meistens auch einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Höhere Staatsbedienstete, die Repräsentationsaufgaben übernehmen, steht in der Regel ein Dienstwagen zur Verfügung und in manchen Fällen auch ein Fahrer.
Meistens wird ein Firmenwagen nicht nur dienstlich, sondern auch privat genutzt. Den Anteil den der Firmanwagen privat genutzt wird, muss der Arbeitnehmer als geldwerten Vorteil, bei der Einkommenssteuererklärung, angeben, denn er ist steuerpflichtig.
Die private Nutzung, muss bei der Lohnsteuer entweder nach der 1% Regelung angegeben oder nach der tatsächlichen Nutzung.
Bei der 1% Regelung wird für jeden Monat der Nutzung 1% des Neuwertes angesetzt. Wer die tatsächlichen Kosten der privaten Nutzung angeben möchte, muss ein Fahrtenbuch führen um die private Nutzung nachzuweisen.
Die ermittelten Kosten aus der privaten Nutzung vom Firmenwagen, werden vom Finanzamt zum Einkommen hinzugerechnet.
Ein Firmenwagen der ausschließlich zur beruflichen Nutzung bestimmt ist, darf nicht privat genutzt werden und der Nutzer erzielt somit auch keinen geldwerten Vorteil.

