Förderrente
Die Riester Förderrente, ist eine staatlich geförderte Rentenversicherung. Da die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kaum ausreicht, um den gewohnten Lebensstandart auch im Ruhestand beizubehalten, wurde die Riester Förderrente entwickelt.
Die staatlichen Zulagen sollen helfen, die private Altersvorsorge zu finanzieren. Die Staatliche Förderung in Form von Zulagen und steuerlichen Vorteilen, erhalten alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind sowie Ehepartner die über kein eigenes Einkommen verfügen. Der Beitrag, wird prozentual nach dem Einkommen berechnet und dadurch auch für Geringverdiener erschwinglich.
Vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen werden 4% als Beitrag für die Riester Förderrente gerechnet, davon wird allerdings noch die staatliche Zulage abgezogen. Die Grundzulage für den Versicherungsnehmer beträgt 154 Euro, für den Ehepartner gibt es denselben Betrag noch einmal dazu. Für jedes Kind, dass dem Haushalt angehört, wird eine Kinderzulage von 185 Euro, für ab 2008 geborenen Kinder sogar 300 Euro, bezahlt.
Ehepartner ohne Einkommen, können die Riester Förderrente mit einem eigenen Vertrag abschließen, wenn der andere Partner ebenfalls einen Riester Rente Vertrag abgeschlossen hat. Mit einem kleinen monatlichen Mindestbeitrag, hat jede Hausfrau die Möglichkeit, eine Riester Rentenversicherung abzuschließen und die Zulagen zu erhalten. Die Zulagen für Kinder, werden immer dem Vertrag der Mutter zugeordnet.

