Fondsgesellschaft
Die Fondsgesellschaft verwaltet das Geld der Anleger, als Sondervermögen. Die Fondsgesellschaft legt einen Fonds auf und sammelt dafür von den Anlegern Geld in einem Sondervermögen.
Zu jedem Fonds, der an der Börse aufgelegt wird, muss die Fondsgesellschaft einen Fondsprospekt bereitstellen. Im Fondsprospekt werden neben den vertraglichen Anlagegrundsätzen auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen dargelegt, die eine Fondsgesellschaft einhalten muss. Die Fondsgesellschaften können ganz nach belieben, mehrere Fonds gleichzeitig auflegen. Die verschiedenen Fonds müssen allerdings unterschiedliche Bezeichnungen führen und jeder alleine geführt werden.
Dem Anleger, muss auf Wunsch ein datierter Verkaufsbericht mitsamt den Vertragsbedingungen und der jährliche Rechenschaftsbericht zur Verfügung gestellt werden.
Die Aufgabe ist, das Kapital der Anleger so zu verwalten, dass eine möglichst hohe Rendite erzielt wird. Ein Fonds, wird vom Fondsmanagement verwaltet. Die Kursschwankungen an der Börse, müssen ständig beobachtet werden um durch Umschichten der Anteile, Kursverluste zu vermeiden. Der Kurs eines Fonds, wird börsentäglich einmal vom Fondsmanager festgestellt.
Die Fondsgesellschaft, legt den Fonds an der Börse auf, bei Banken, Fondsvermittlung und an der Börse, können die Anleger Anteile der jeweiligen Fonds, wie zum Beispiel Aktienfonds, Immobilien Fonds, Dachfonds, Hedge Fonds usw., kaufen.

