Fondssparen
Sowohl Riester, als auch VL Fondssparen, werden staatlich gefördert. Die Riester Rente ist eine freiwillige private Altersvorsorge, die vom Staat, mit Zulagen und Steuervergünstigungen, gefördert wird. Der Vertrag einer Rister Rente muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Staatliche Förderung zu bekommen.
Es gibt mittlerweile zahlreiche Produkte, die Riesterfähig sind, wie zum Beispiel private Rentenversicherungen, Banksparpläne, Fonds – Sparpläne und die Betriebliche Altersvorsorge. Um die Zulagen für die Riester Rente zu bekommen, darf sie nicht vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Um die Zulagen zu erhalten, muss die Höhe vom Beitrag mindestens 4% vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres, betragen.
Genau wie bei der Riester Rente, wird auch beim VL Fondssparen, die volle Zulage nur dann bezahlt, wenn der Mindestbeitrag bezahlt wird. Für Beiträge die darunter liegen, wird die Zulage anteilig bezahlt.
Beim VL- Fondssparen, werden die Beiträge vom Arbeitgeber in den VL- Fondssparplan einbezahlt. Im Jahr werden Beiträge bis zu 400 Euro, mit 18% gefördert. Die Förderung wird mit der Einkommenssteuererklärung beantragt und dem Vertrag gutgeschrieben. Das Sowohl Riester, als auch VL Fondssparen, werden staatlich gefördert. Die Riester Rente ist eine freiwillige private Altersvorsorge, die vom Staat, mit Zulagen und Steuervergünstigungen, gefördert wird. Der Vertrag einer Rister Rente muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die staatliche Förderung zu bekommen.
Es gibt mittlerweile zahlreiche Produkte, die Riesterfähig sind, wie zum Beispiel private Rentenversicherungen, Banksparpläne, Fonds – Sparpläne und die betriebliche Altersvorsorge. Um die Zulagen für die Riester Rente zu bekommen, darf sie nicht vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Um die Zulagen zu erhalten, muss die Höhe vom Beitrag mindestens 4% vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen des Vorjahres, betragen.
Genau wie bei der Riester Rente, wird auch beim VL Fondssparen, die volle Zulage nur dann bezahlt, wenn der Mindestbeitrag bezahlt wird. Für Beiträge die darunter liegen, wird die Zulage anteilig bezahlt.
Beim VL- Fondssparen, werden die Beiträge vom Arbeitgeber in den VL- Fondssparplan einbezahlt. Im Jahr werden Beiträge bis zu 400 Euro, mit 18% gefördert. Die Förderung wird mit der Einkommenssteuererklärung beantragt und dem Vertrag gutgeschrieben. Das VL- Fondssparen, muss allerdings mindestens 7 Jahre bestehen, um die Förderung zu erhalten.

