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Freiberufler

Freiberufler üben Tätigkeiten aus, die der Gewerbeordnung, nach deutschem Recht; nicht unterliegen. Freiberufler üben ihre Tätigkeiten eigenverantwortlich und unabhängig, für Auftraggeber aus.

Ob jemand Freiberufler ist oder nicht entscheidet die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in einem Statusfeststellungsverfahren. Dieses Verfahren wird angewandt um die Scheinselbstständigkeit eines vermeintlichen Freiberuflers festzustellen. Ein Freiberufler, kann seinen Status als Freiberufler verlieren, wenn es sich bei seinen Tätigkeiten, überwiegend um gewerbliche Leistungen handelt.

Da ein Freiberufler nur ein Einkommen hat, wenn er Auftragsgeber hat, muss er sich ständig um diese Bemühen. Ein Freiberufler kann nicht von einem bestimmten Einkommen im Monat ausgehen, da es von der Auftragslage abhängig ist. Um seine Krankenversicherung, Rentenversicherung usw., muss er sich selbst kümmern und alleine für die Beiträge aufkommen. Der Vorteil ist, dass er seine Arbeitszeiten selbst planen kann.

In Deutschland sind die Freiberufe katalogisiert. Als Freiberufe gelten juristische Berufe, Heilberufe, Kreative Berufe, Pädagogische Berufe sowie naturwissenschaftliche und technische Berufe. Diese Berufe werden allerdings nur dann als Freiberufe anerkannt, wenn sie nicht in einem Gewerbebetrieb ausgeübt werden.