Fünftelregelung
Wer eine Abfindung von seinem Arbeitgeber bekommt, wird vom Finanzamt kräftig zur Kasse gebeten. Da es keine Freibeträge für Abfindungen mehr gibt, müssen diese voll versteuert werden, wenn die Fünftelregelung nicht angewandt wird.
Um die Fünftelregelung bei der Anfindung anwenden zu können, muss die Abfindung in einer Summe und im laufenden Kalenderjahr bezahlt werden. Die Berechnung der Fünftelregelung ist kompliziert durchzuführen und sollte dem Finanzamt überlassen werden.
Das Finanzamt erkennt anhand der beigefügten Unterlagen ob es sich um eine Abfindung handelt und führt die Fünftelregelung durch.
Zuerst werden die Steuern für das Einkommen ohne die Summe der Abfindung ausgerechnet. Danach wird die Abfindung durch fünf geteilt und ein fünftel, zum zu versteuernden Einkommen, hinzugerechnet. Aus dieser Summe wird die Einkommenssteuer berechnet und die zuvor, vom Einkommen berechnete Einkommenssteuer, abgezogen. Die Differenz der beiden Einkommenssteuersummen, ist maßgeblich für die Steuern der Abfindung, wird mit 5 multipliziert. Das Ergebnis ist die Sterbelastung nach der Fünftelregelung für die Abfindung. Zu diesem Ergebnis, wird die zuvor ermittelte Einkommenssteuer für das Gehalt hinzugerechnet. Das Ergebnis ist die gesamte Steuerbelastung für das Einkommen und die Abfindung.

