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Gehaltsabrechnung

Jeder Arbeitnehmer, bekommt von seinem Arbeitgeber monatlich eine Gehaltsabrechnung. Daraus kann man ersehen, was nach Abzug von Steuern und Versicherungen vom Bruttogehalt übrigbleibt.

Die Gehaltsabrechnung wird in der Regel immer zum Ende eines Monats an die Arbeitnehmer entweder persönlich oder per Post weitergegeben.

Neben dem Bruttogehalt sind dort Sonderzulagen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. eingetragen. Darunter sind die steuerlichen Abzüge aufgeführt. Das sind die Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Als nächstes folgen die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung.

Wer Beiträge zu privaten Versicherungen oder Vermögenswirksame Leistungen von seinem Einkommen abziehen lässt, findet diese Abzüge ebenso wie die Beiträge zur Pensionskasse, Direktversicherung usw. in der Gehaltsabrechnung.

Nachdem alle Abzüge vom Bruttogehalt abgezogen wurden, erhält man als Ergebnis das Nettoeinkommen. Das ist die Summe, die der Arbeitgeber auf die, ebenfalls in der Gehaltsabrechnung aufgeführte, Bankverbindung überweist.

Die Gehaltsabrechnung dient als Nachweis für das Einkommen und sollte gut aufbewahrt werden. Man benötigt sie zwar nicht für die Einkommenssteuererklärung, aber wenn man einen Kredit aufnimmt oder die Finanzierung eines Autos etc. plant, muss man die Gehaltsabrechnung als Einkommensnachweis, beim jeweiligen Finanzinstitut vorlegen.