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Gehaltsumwandlung

Die Gehaltsumwandlung, wird bei der betrieblichen Altersvorsorge angewandt um auf diese Weise die staatlichen Zulagen zu sichern. Die Betriebliche Altersvorsorge gibt es in fünf verschiedenen Arten, wovon die Direktversicherung, Pensionsfonds und Pensionskasse die üblichsten sind.

Für die betriebliche Altersvorsorge, verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil von seinem Bruttoeinkommen. Dadurch verringert sich das Bruttogehalt und der Arbeitnehmer, profitiert von weniger Steuern und Sozialabgaben. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze sind von den Steuern und Sozialabgaben befreit. Durch die Gehaltsumwandlung, wird die betriebliche Altersvorsorge vom Staat gefördert.

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge und sie darf vom Arbeitgeber nicht verweigert werden.
Der Arbeitgeber schließt die Versicherung für seine Arbeitnehmer ab und gibt die Beiträge an die Versicherungsgesellschaft weiter. Die Gehaltsumwandlung, wird auch bei den Vermögenswirksamen Leistungen angewandt. Wer die Vermögenswirksamen Leistungen vom Bruttogehalt abziehen lässt, profitiert neben den Vorteilen der Gehaltsumwandlung von den staatlichen Zulagen, die am Ende der Laufzeit dem Vertrag gutgeschrieben werden, wenn sie jährlich in der Einkommenssteuererklärung beantragt werden.