Geldwerter Vorteil
Ein Geldwerter Vorteil, ist ein Sachbezug, der für das Erbringen einer Leistung gewährt wird. Der Geldwerte Vorteil ist keine Geldleistung, sondern eine Sachleistung. Arbeitnehmer, die den Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, haben dadurch einen geldwerten Vorteil. Ein Arbeitnehmer, der beim Arbeitgeber Waren zu einem verbilligten Preis oder mit Rabatt bekommt, hat ebenfalls einen geldwerten Vorteil. Alles was ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber verbilligt oder kostenlos bekommt, ist als geldwerter Vorteil anzusehen.
Geldwerter Vorteil der über eine bestimmte Freigrenze hinausgeht, muss versteuert werden. Der Arbeitgeber, kann den Sachbezug pauschal mit 30% versteuern oder nach dem Individuellen Steuersatz. Wenn die Pauschalsteuer angewandt wird, muss der Empfänger vom geldwerten Vorteil, die abschließende Besteuerung übernehmen.
Alles was für den Arbeitnehmer ein Geldwerter Vorteil ist, muss dem Einkommen hinzugerechnet und versteuert werden.
Es gibt zwei Ausnahmen, für die steuerfrei sind. Wer sein Kind während der Arbeit in den Betriebskindergarten bringt und dafür nichts bezahlen muss, hat einen geldwerten Vorteil, der nicht steuerlich angerechnet wird. Ebenso ist es bei einem privat genutzten Laptop, der dem Betrieb gehört.

