Genussscheine
Bei den Genussscheinen, handelt es sich um Schuldverschreibungen. Durch die Genussscheine haben die Inhaber aber nur das Recht, am Gewinn des jeweiligen Unternehmens beteiligt zu werden. Die Genussscheine werden meistens von einer GmbH oder AG herausgegeben. Das Recht auf die Gewinnbeteiligung, wird beim Genussschein mit einer Urkunde ausgehändigt. Mit der Urkunde erhält der Anleger allerdings kein Stimmrecht, wie es zum Beispiel bei einer Aktie der Fall ist. Die Rendite ist im Vergleich mit einer Aktie höher.
Für die Genussscheine gibt es keine festgelegten Standards, weder von der Börse noch vom Gesetzgeber. Die Emittenten können jedes Detail, ihren eigenen persönlichen Finanzierungsbedürfnissen, individuell anpassen. Obwohl Genussscheine keine Aktien sind, können sie vom Inhaber verkauft werden.
Die Rechte an einem Genussschein, können das Recht auf Zinsen oder einen Anteil vom Gewinn sein, das Recht auf die Rückzahlung oder das Recht auf eine Beteiligung an den Nutzungsrechten, wie zum Beispiel an Lizenzgebühren. Weitere Genussrechte, können das Recht auf den Bezug von Optionsgenussscheinen oder das Recht auf den Umtausch in Wandelgenussscheine sein.

