Gerichtsvollzieher
Gerichtsvollzieher setzen die Urteile und Beschlüsse der Gerichte durch. Bei einem gerichtlichen Pfändungsbeschluss, vollzieht der Gerichtsvollzieher die Pfändung. Die Pfändung wird vom Gläubiger beim Amtsgericht beantragt, wenn der Schuldner seine Schuld nicht begleicht. Nach dem Beschluss zur Pfändung, wird der Gerichtsvollzieher damit beauftragt. Den Pfändungsbescheid stellt er dem Schuldner zu. Wenn dieser daraufhin seine Schulden beim Gläubiger nicht begleicht, kann der Gerichtsvollzieher Wertgegenstände und Bargeld pfänden. Der Gerichtsvollzieher darf alles pfänden, was nicht lebensnotwendig ist.
Meistens beraten sie die Schuldner um somit die Konflikte zu begrenzen. Oftmals finden sie eine Einigung mit der beide Parteien, der Schuldner und der Gläubiger, zufrieden sind. Wenn es doch zur Pfändung kommt, ist es auch Aufgabe der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Gegenstände zu versteigern um damit die Schulden beim Gläubiger zu bezahlen. Wenn keine Pfändung möglich ist, kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner, die Eidesstattliche Versicherung abnehmen.
Zu den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers gehören außerdem die Zwangsräumung von Wohnungen, Zeugen unter Zwang vor Gericht vorzuführen oder den behördlich angeordneten Kindesentzug zu vollziehen.

