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Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung, ist die eigentliche Bezeichnung für Minijob. Die geringfügige Beschäftigung wird mit einem Gehalt bis zur Höchstgrenze von 400 Euro entlohnt. Das Geld wird dem Beschäftigten brutto für netto ausbezahlt, da bis zu 400 Euro keine Sozialversicherungen bezahlt werden müssen.

Minijobs werden entweder als Nebenjob ausgeübt, um damit das Einkommen aufzubessern oder von Hausfrauen als alleinige Tätigkeit um das Familienbudget zu erhöhen. Oftmals ist es für Frauen mit Kindern nicht möglich berufstätig zu sein, weil entweder das Betreuungsangebot nicht ausreichend ist oder weil die Berufstätigkeit aus sonstigen Gründen nicht mit der Familie zu vereinbaren ist. Da bei einer geringfügigen Beschäftigung nicht so viele Stunden gearbeitet werden müssen, lässt sie sich meistens auch mit der Familie vereinbaren.

Die geringfügig Beschäftigten, haben die gleichen Rechte wie festangestellte Arbeitnehmer. Ihnen steht prozentual der gleiche Urlaub zu und wenn ein Feiertag auf den Arbeitstag des Minijobbers fällt, wird dieser Tag bezahlt. Bei Krankheit ist die Lohnfortzahlung genau wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch, selbstverständlich, wenn eine Krankmeldung vorgelegt wird.