Geschäftsführer
Ein Geschäftführer, leitet die Geschäfte eines Unternehmens oder eines Vereins. Das Arbeitsverhältnis wird meistens in einem Werkvertrag geregelt. Meistens wird ein Geschäftführer nur für eine bestimmte Zeit eingestellt. In Mittelständigen Unternehmen werden die Verträge mit den Geschäftsführern in der Regel für fünf Jahre abgeschlossen. Wie lange die genaue Vertragslaufzeit ist, hängt immer vom Unternehmen ab.
In einer GmbH, wird der Geschäftsführer durch die Gesellschaftsversammlung entweder bestellt oder abberufen. Die detaillierten Regelungen für den Geschäftführer sind im GmbH Gesetz geregelt. Geschäftsführer gibt es nahezu allen Berufszweigen, wie in Unternehmen, Vereinen, Kammern, Verbänden usw.
Die Aufgabe er Geschäftsführer besteht hauptsächlich aus Führungsaufgaben. Er ist verantwortlich für den reibungslosen Geschäftablauf in einem Unternehmen. Verhandelt mit Geschäftspartnern und sorgt dafür, dass immer Aufträge eingehen. Im Bereich Personal ist er berechtigt Einstellungen und Entlassungen zu veranlassen. Gehaltserhöhungen zu bewilligen oder Umgruppierungen vorzunehmen. Die Verantwortung für das ganze Unternehmen, den Verein usw., wird vom Geschäftsführer getragen

