Gesetzliche Krankenversicherung
Jeder Arbeitnehmer, muss in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, wenn sein Gehalt eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. In welcher Krankenkasse er versichert wird, kann der Arbeitnehmer selbst bestimmen. Berufanfänger werden von ihrem Arbeitgeber, bei der Krankenkasse ihrer Wahl angemeldet.
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, hängen vom Beitragsatz der jeweiligen Krankenkasse ab. Der Arbeitgeber beteiligt sich daran mit 50%, die verbleibenden 50% bezahlt der Arbeitnehmer. Außerdem übernimmt der Arbeitgeber den Zusatzbeitrag von 0,9%.
Die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse, gehören zu den Sozialabgaben, die vom Bruttoeinkommen abgezogen werden.
Die Krankenversicherung ist von gesetzlich vorgeschrieben. Ohne die gesetzliche Krankenversicherung müssten alle Arztbesuche, Medikamente usw. aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Bei einer leichten Erkältung ist das kein Problem aber bei einer ernsten Erkrankung, können die Arztrechnungen leicht einige Tausend Euro kosten. Das würde die meisten Arbeitnehmer zu Sozialfällen machen.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt den größten Teil der Kosten, wenn der Versicherte krank wird. Bei einer längeren Krankheit bezahlt der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiter, danach wird von der Krankenkasse Krankengeld bezahlt.

