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Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer, wird von gewerblichen Unternehmen bezahlt. Gewerbeunternehmen sind alle gewerblich tätigen Personengesellschaften sowie alle Einzelunternehmen. Kapitalgesellschaften unterliegen ebenfalls der Gewerbesteuer. Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, die im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen ebenfalls der Gewerbesteuer, wenn sie mit gewerblichen Dienstleistungen mehr als 5000 Euro Umsatz erwirtschaften. Für alle Unternehmen, die der Gewerbesteuer unterliegen gibt es einen individuellen Freibetrag.

Die Gewerbesteuer wird größtenteils zur Finanzierung der Gemeinden benötigt. Gemeinden in denen viele Gewerbetreibende ansässig sind, stehen in der Regel finanziell gut da. In Gemeinden mit wenig Gewerbetreibenden, ist das Gegenteil der Fall. Da Gemeinden viele Kosten ohne Beteiligung vom Staat tragen müssen, sind sie immer bemüht möglichst viele Gewerbetreibende in der Gemeinde anzusiedeln.

Der Gewerbeertrag eines Unternehmens wird nach dem Einkommenssteuerrecht bestimmt. Der Gewinn eines Gewerbetreibenden, kann um bestimmte Beträge vermehrt oder reduziert werden. Die Ermittlung vom Gewerbeertrag, wird unabhängig vom Gewinn durchgeführt, der Gewinn oder Verlust wird aber meistens in die Ermittlung vom Gewerbeertrag übernommen.