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Gläubiger

Ein Gläubiger, ist eine Person der einer anderen Person etwas geliehen hat. Das kann eine Bank sein, die einem Kunden mit einem Kredit Geld geliehen hat oder ein Warenhaus, dass Waren verschickt. Bis zur Bezahlung der Rechnung, des Kredites usw., ist derjenige der etwas zu bekommen hat der Gläubiger.

Bezahlt eine Person ihre Schulden beim Gläubiger nicht, kann sich der Gläubiger beim Amtsgericht einen Titel holen, der ihm das Recht gibt eine Pfändung zu veranlassen. Die Pfändung führt der Gläubiger nicht selbst durch, mit dieser Aufgabe, wird ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Der Gerichtsvollzieher, kann beim Schuldner alles pfänden was nicht lebensnotwendig ist. Das sind zum Beispiel Bargeld, eine Lebensversicherung oder sonstige Wertgegenstände. Wenn das Bargeld ausreicht um die Schulden beim Gläubiger zu bezahlen, wird nur das Bargeld gepfändet. Ansonsten wird die Lebensversicherung zum Rückkaufswert zurückgegeben oder die Wertgegenstände versteigert.

Mit dem Erlös, wird die Schuld beim Gläubiger beglichen. Oftmals findet sich allerdings eine Lösung, die den Gläubiger und den Schuldner zufrieden stellt, um die Schuld zu begleichen.