Grunderwerbssteuer
Die Grunderwerbssteuer muss bezahlt werden, wenn ein Grundstück gekauft wird. Die Grundlage dazu, ist das Grunderwerbssteuergesetz. Ein Steuersatz in Höhe von 3,5% der Bemessungsgrundlage, wird für die Berechnung der Grunderwerbssteuer angewandt.
Zu einem Grundstück gehört alles, was mit dem Grund und Boden fest verbunden ist. Ein Gebäude, das auf einem Grundstück steht, gehört zum Grundstück. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbssteuer, ist der Preis, der für das Grundstück bezahlt wird. Die Grunderwerbssteuer, muss also für die gesamte Summe bezahlt werden, nicht nur für den Preis vom Grundstück.
Wer ein Grundstück ohne Gebäude kauft und erst später ein Haus darauf baut, muss nur für das Grundstück, Grunderwerbssteuer bezahlen. Wenn ersichtlich ist, dass ein Kaufvertrag für das Grundstück und ein weiterer, für die Errichtung eines Gebäudes, zusammengehören und ein Vertrag ohne den anderen Vertrag, für den Käufer keinen Nutzen hat, muss ebenfalls für den Gesamtbetrag die Grunderwerbssteuer bezahlt werden.
Nach der Berechnung der Grunderwerbssteuer, durch die Grunderwerbssteuerstelle wird dem Käufer die Rechnung zugestellt, die innerhalb eines Monats bezahlt werden muss. Erst danach wird vom Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt und der Käufer wird im Grundbuch eingetragen.

