Grundsicherung
Die Grundsicherung ist eine Leistung, die sich am Bedarf einer Person misst, um deren Lebensunterhalt sicher zu stellen. Das Arbeitslosengeld II, gilt als Grundsicherung und die Höhe ist so bemessen, dass das nötigste damit bezahlt werden kann.
Die Grundsicherung durch das Arbeitslosengeld II beträgt für eine alleinstehende Person 351 Euro im Monat. Ein Ehepaar mit einem Kind unter 14 Jahren, bekommt 843 Euro. ZU beachten ist, dass die Miete und Heizungskosten zusätzlich bezahlt werden.
Rentner, die eine zu geringe Rente erhalten und somit unter dem Existenzminimum leben, erhalten die Grundsicherung bis zu dem Betrag, der das Existenzminimum deckt. Damit soll der versteckten Armut vorgebeugt werden. Die Grundsicherung im Alter wird allerdings nur gewährt, wenn keine Kinder da sind, die für die betreffenden Personen finanzielle Unterstützung leisten können.
Die Regelsätze für die Grundsicherung, werden von den Landesregierungen festgelegt und sind die gleichen wie beim Arbeitslosengeld II. Rentner die auf Grund einer Krankheit einen Mehrbedarf haben, bekommen die Kosten individuell, zur Grundsicherung bezahlt.

